AGB
Allen zwischen „Can Danis – A-Team" (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:

§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und für alle Geschäftsbereiche. (Fahrzeugaufbereitung, Dellentechnik, Smart Repair, Folierung, Hol -und Bringservice, etc.)
2. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

§ 2 Terminvereinbarungen
a) Terminvergaben zur Aufbereitung sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
b) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist allerdings unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage des Anbieters.

§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
b) Wenn kein erkennbarer Grund, wie Krankheit für die Nichteinhaltung eines Termins vorliegen, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale von 50% des voraussichtlichen Preises, mindestens aber Euro 20,00 vom Kunden geltend machen. Der voraussichtliche Preis wird bei Auftragsannahme auf jeweiligem Protokoll festgehalten.

§ 4 Zahlungsbedingung / Zahlungsvereinbarung
Mit Abholung des Fahrzeuges ist der Auftrag bar oder per EC-Cash zu bezahlen. Firmenkunden ist es nach schriftlicher Auftragserteilung möglich, per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

§ 5 Haftung und Garantie
a) Der Kunde wird über mögliche Komplikationen aufgeklärt und akzeptiert diese mit seiner Unterschrift auf dem Auftragsannahmeprotokoll.
b) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
c) Die Haftung für Schäden, die vor Fahrzeugübergabe an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren und durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
d) Motor- und Motorraumwäsche wird nur auf Kundenwunsch durchgeführt. Hierbei wird keine Gewährleistung seitens des Anbieters durch Feuchtigkeitseintritt entstehende Folgeschäden übernommen. Motor- und Motorraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum seines Fahrzeugs.
e) Sollten feuchtigkeitsempfindliche Einbauten wie Mobilfunkgeräte, Hifi -Anlagen oder Zubehör, Alarmanlagen o.ä. im Fahrzeug befindlich sein, so behalten wir uns eine Einschränkung der Reinigungsleistung vor. Der Kunde ist verpflichtet, im Vorfeld der ausführenden Arbeiten, dem Anbieter Mitteilung zu machen, sofern deren Lage nicht im Sichtbereich ist. Andernfalls können hier keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
f) Der Schaden ist unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Kunden vor Ort dem Mitarbeiter des Anbieters zu reklamieren. Für später beanstandete Schäden wird keine Haftung übernommen.
g) Bei einem Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand zu erstellen.
h) Für Fahrzeuge, die ohne Einverständnis auf dem Firmengelände abgestellt werden, wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
a) Bevor die besprochene Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Auftragsannahmeprotokoll zu unterzeichnen.
b) Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die auf dem Auftrag vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen an.

§ 7 Preise
a) Veröffentlichte Preisangaben dienen lediglich zur Orientierung. Tatsächliche Endpreise können je nach Verschmutzungsgrad des Fahrzeuges von der Preisliste abweichen.
b) Der Rechnungsbetrag der zu erbringenden Leistungen wird unmittelbar vor Beginn der Arbeit festgelegt und auf dem Auftragsannahmeprotokoll als „Voraussichtl. Kosten“ vermerkt.
c) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag bzw. der Preisvereinbarung bzw. des zugrunde liegenden Angebotes bzw. dem Auftragsannahmeprotokoll. An unsere Angebote halten wir uns bei Auftragserteilung 2 Wochen gebunden.
d) Bei starken Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben, etc., welche bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von vorausgegangenen Preisvereinbarungen.
e) Hol- und Bring-Service werden auf Kundenwunsch gegen gesonderte Kostenberechnung durchgeführt. Für diesen Service besteht ein Versicherungsschutz seitens des Anbieters.
g) Der Kunde hat die Möglichkeit sein Fahrzeug nach Abschluss der Arbeit innerhalb von fünf Tagen abzuholen. Ab dem sechsten Tage beginnt eine Standgebühr von 5,00 Euro je Tag.

§ 8 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen Geschäftsparteien getroffen wurden.

§ 9 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten wird Rosenheim als Gerichtsstand vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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